Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt), gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Diese gelten
    als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend in schriftlicher Form widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium
    sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das
    einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden
    Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu
    werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  6. Die Rohdaten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Rohdaten an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung
  7. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und ist nicht berechtigt es an Dritte weitergeben. Einbezogen wird hierbei
    eine kostenlose oder kostenfreie Weitergabe an Verlage, Magazine, Zeitschriften oder Ähnliche, sowie die Teilnahme an Fotowettbewerben.

III. Nutzungsrechte

  1. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an der Fotoaufnahmen auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. (Die Lichtbilder dürfen auf sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram usw. für den privaten, nicht-kommerziellen Gebrauch genutzt werden.)
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  4. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  5. Veröffentlichungen im Internet sind ausschließlich mit den vorliegenden Webdaten gestattet. Diese sind im Dateinamen mit „_web“ gekennzeichnet.
    Eine namentliche Nennung bzw. Verlinkung der Internetpräsenz des Fotografen ist gewünscht. Das Entfernen des Wasserzeichens ist nicht gestattet. Die privaten Dateien ohne Logo dürfen nicht veröffentlicht werden.
  6. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem anderen Umfang (kommerziell, statt privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so steht es der Fotografin frei rechtliche Schritte einzuleiten. Nach §97 UrhG ist der Auftraggeber (Kunde) zum Ersatz des daraus entstehenden Schaden verpflichtet.
  7. Jede über Ziffer III 1. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Mitunter gilt das für eine kostenlose oder kostenfreie Weitergabe an Verlage, Magazine, Zeitschriften oder Ähnliche, sowie die Teilnahme an Fotowettbewerben.
  8. Eingeschlossen sind jegliche Bearbeitung oder Verfremdung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
  9. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
  10. Der Kunde stimmt einer Weitergabe der entstandenen Fotografien an Dritte durch den Fotografen zu. Der Fotograf erhält das Recht über die Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte und die Veröffentlichung der entstandenen Fotografien unwiderruflich und zeitlich unbefristet. Der Kunde erklärt sich somit mit der kommerziellen Nutzung des entstandenen Bildmaterials durch den Fotografen oder durch Dritte, die im Auftrag von dem Fotografen handeln, einverstanden.
  11. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium oder in digitaler Form als hochauflösendes JPG Format.
  12. Das Speichern, Verwenden oder Verbreiten des Bildmaterials von unbearbeitetem Bildmaterial (z.B. aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet. Selbiges gilt für beispielsweise Screenshots.
  13. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (RAW) an den Kunden ist ausgeschlossen.

IV. Haftung

  1. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung und Einhaltung der Nutzungsrechte (siehe Ziff. III AGB) verantwortlich. 
  2. Der Auftraggeber, sowie zu fotografierende Tiere haben eine gültige Haftpflichtversicherung und kommen für entstandene Personen- oder selbstverschuldete Sachschäden auf. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
  3. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wurde einer Verbreitung der Bilder durch den Fotografen vor Bestätigung des Termins widerrufen. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
  4. Der Kunde bestätigt, für Schäden zu haften, die durch das zu fotografierende Tier während des Fotoshootings entstanden sind.
  5. Liefertermine für Fotos gelten ab dem Zeitpunkt der erfolgten Bildauswahl durch den Kunden und sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  6. Eine Archivierung und Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Bei Schäden oder dem Verlust von Bilddaten haftet der Fotograf nur bei nachweisbarem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist in jedem Fall auf die geleistete Anzahlung bzw. die Rechnungssumme begrenzt. Die Aufbewahrung der Bilddaten von Seiten des Fotografen erfolgt ohne Gewähr und nach eigenem Ermessen.
  7. Eine kostenpflichtige Nachbestellung von Fotografien ist möglich, kann aber unter Berücksichtigung des Punktes IV Haftung 6. nicht garantiert
    werden.

V. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Die für die Herstellung der Fotos vereinbarten Preise (Honorar als Stunden- oder Tagessatz oder vereinbarte Pauschalen) für das Fotoshooting sind verbindlich.
  2. Die durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten (Reise- und Fahrtkosten, Spesen, Requisiten, etc.) und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Reisekosten und Lieferkosten etc.) werden dem Kunden vor Antritt des Shootings aufgeschlüsselt und übermittelt und gehen zu Lasten des Kunden.
  3. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer durch die Fotografin aufgrund der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG.
  4. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen und müssen nicht ausgeliefert werden.
  6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

VI. Gestaltungsfreiheit

  1. Insofern der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen bezüglich der Bildgestaltung vorliegen, ist der Fotografin die künstlerisch-technische Gestaltung freigestellt.
  2. Dem Kunden ist die Bildsprache und Umsetzung der Fotografien durch das öffentliche Portfolio der Fotografin bekannt. Die Umsetzung erfolgt demnach im Freien, bei natürlichem Licht und meist mit Offenblende (kleiner Schärfebereich). Die Bildqualität kann Körnung aufweisen. Die Farben können von den realen Farben zugunsten der Bildgestaltung abweichen. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

VII. Reklamation / Rückgabe

  1. Während des Termins ist das fotografieren oder filmen durch Gäste, Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.
  2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine erforderlichen, personenbezogenen Daten bis zur Fertigstellung und Übergabe des Auftrags gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
  3. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

VIII. Datenschutz

  1. Das Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312 d Abs. 4 Nr.1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist nach Bestätigung des Auftrags ausgeschlossen, da die Fotos für den Auftraggeber angefertigt werden.
  2. Sollten versendete Fotos offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie solche Fehler unverzüglich. Ist dem Fotografen innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftliche Reklamation zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  3. Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und Onlinedarstellung sind kein Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des Warenwertes.

IX. Erfüllungsort

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. 
  2. Alle Preise werden in der Währung Euro angegeben.
  3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  5. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.